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Westfalenpost: Düsteres Gewerbe

Archivmeldung vom 05.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Möchte man in einer Gesellschaft leben, in der Leute vom Schlage eines Roger Kusch ungehindert ihrem Gewerbe nachgehen? Smarte Todesadvokaten mit Samariter-Maske, bei denen man das sanfte Sterben als Dienstleistung bekommen kann wie den Haarschnitt beim Friseur?

Was wären die Folgen, wenn dieses düstere Geschäftsmodell Zukunft hätte? Wie überall im Wirtschaftsleben würde wohl auch hier das Angebot sich seine Nachfrage schaffen. Mehr Menschen als bisher, die mit dem Gedanken spielen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, könnten in die Lage kommen, ihn in die Tat umzusetzen, gäbe es einen Markt, der Todeswünsche bedient. Ein gesellschaftlicher Erwartungsdruck auf Alte und Kranke könnte entstehen, sich selbst zu "entsorgen", um ihrer Umwelt nicht zur Last zu fallen. Es gibt einschlägige Erfahrungen in Nachbarländern. Auf den ersten Blick kann man die Initiative, gewerbliche Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe zu stellen, nur begrüßen. Sie ist ein Signal, ein Appell, den Anfängen zu wehren. Man wird auch den Warnungen und Sorgen, die in der Bundesratsdebatte zum Ausdruck kamen, nicht widersprechen. Indes, gezeigt hat sich, dass der Weg zu einer gesetzlichen Regelung noch weit ist und mit juristischen Fallstricken bestückt. Auch nach über zwei Jahren, in denen sich die Länderkammer mit dem Thema befasst, gibt es keinen konsensfähigen Vorschlag. Der Gesetzgeber ist auf einem Gelände unterwegs, wo er besonders sorgsam darauf achten muss, nicht unzulässig in den Kernbereich des Privaten einzugreifen. Ob den Kuschs das Handwerk zu legen ist, bleibt offen.

Quelle: Westfalenpost (von Winfried Dolderer)

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