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EU ändert Regelung zum Schutz vor Gentechnik für Covid-Impfstoff

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Bernhard Loyen schrieb den nachfolgenden Kommentar: "Das Entsetzen ist groß, die Meinung annähernd einheitlich. Russland geht hinsichtlich eines Impfstoffes gegen das Sars.Cov-2 Virus fahrlässig mit seinen Bürgern um. Die Süddeutsche weiß, dass Putin mit der Gesundheit seiner der Menschen in Russland spiele (1). Die ZEIT analysiert umgehend das Mittel als Möchtegernimpfstoff (2). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ließ den Deutschlandfunk wissen, dass er die Zulassung des russischen Coronavirus-Impfstoffs nach verkürzter Testphase für gefährlich hält (3)."

Loyen weiter: "Zulassung oder Registrierung? Zur russischen und erweiterten Impfstoffdebatte empfehle ich zwei im Schriftartikel verlinkte Beiträge auf den NachDenkSeiten (4,5).

Ist die geheuchelte Empörung hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung der Menschen, speziell aus den Reihen der Politik angebracht? Es findet sich die EU-Verordnung 2020/1043 des Europäischen Parlaments und Rates vom 15.Juli 2020 (6). Das Thema lautet im Behördenduktus, Zitat: Verordnung über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe.

Auf fünf Seiten, in 26 Einzelpunkten wird die Verfügung dargelegt. Die vermeintliche Notwendigkeit wird in Punkt 1 nochmals beschrieben, Zitat: Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite. Am 11. März 2020 stufte die WHO COVID-19 als Pandemie ein. In weiteren Einzelpunkten wird das bisherige Procedere, die bisherigen Richtlinien der Zulassung eines neuen Arzneimittels zusammengefasst. Unter Punkt 8 wird hingewiesen, dass Zitat:

Die Erfahrung zeigt, dass bei klinischen Prüfungen mit Prüfpräparaten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, das Verfahren zur Einhaltung der Anforderungen der Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Genehmigung durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats komplex ist und einen erheblichen Zeitaufwand erfordern kann.

GVO ist die Abkürzung für gentechnisch veränderten Organismen. Der Punkt 10 erläutert den überforderten Beamten und Politiker…weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Bernhard Loyen

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