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Lausitzer Rundschau: Zu den Schnüffeleien des BND gegen Journalisten

Archivmeldung vom 13.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was gestern bekannt wurde an Schnüffeleien des Bundesnachrichtendienstes gegen Journalisten und was der RUNDSCHAU inzwischen von Eingeweihten bestätigt wurde, ist ein veritabler Skandal.

Unter keinen Umständen ist die Pullacher Behörde berechtigt, im Inland tätige Personen auszuspionieren. Das Vorgehen gegen Journalisten ist darüber hinaus ein Angriff auf die von der Verfassung geschützte Pressefreiheit.
Der BND hat ein berechtigtes Interesse daran, den Verrat von Dienstgeheimnissen nicht einfach hinnehmen zu müssen. Aber für die Ermittlungen zu Verratsfällen sind die Strafverfolgungsbehörden verantwortlich. Was Pullach dagegen praktizierte, trägt alle Züge einer Geheimpolizei. Eine solche aber ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht vereinbar.
Da es sich bei den Aktivitäten nicht um Dienstgeschäfte handelte, ist kein Grund für ein weiteres Versteckspiel erkennbar. Die Fakten müssen, soweit dies mit den Interessen der Opfer vereinbar ist, auf den Tisch. Man kann sich dabei ja einmal ein Vorbild an den Stasi-Akten nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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