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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Kündigungsschutz für Schwangere

Archivmeldung vom 11.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Frauen dürfen während der Schwangerschaft nicht ihren Arbeitsplatz verlieren, sagt das Gesetz. Dass die Barmer dennoch Musterformulare zur Kündigung auf ihre Homepage gestellt hat, zeigt, wie wenig das manch einen interessiert.

Frauen sollen arbeiten und Kinder kriegen. Am besten sollen sie beides gleichzeitig, aber bitte lautlos tun. Hauptsache, das Ergebnis stimmt. Den Weg dorthin, die Anstrengungen, Sorgen und Schmerzen möchte nicht jeder Arbeitgeber mitbekommen. Besser, man wirft die Mitarbeiterin gleich raus, aus welchem Grund auch immer. Noch besser, man hat schon im Vorstellungsgespräch ein Auge darauf, was sich da anbahnt. Zwar darf die Bewerberin nicht nach einer Schwangerschaft gefragt werden, aber welche Frau traut sich schon, darauf hinzuweisen, wenn es darum geht, die angebotene Stelle zu bekommen. Dann bleibt nur noch die Lüge, die übrigens erlaubt ist. Schwangere sollen mit diesem Recht vor Diskriminierung geschützt werden. Tatsächlich erfahren sie damit aber ein Unrecht, eine unglaubliche Missachtung ihrer mütterlichen Gefühle. Sie müssen Leben verneinen, wenn sie den Job wollen. Lügen als letzte Chance. Schluss mit der Diskriminierung ist nur dann, wenn die Wahrheit zählt. Wenn Arbeitgeber handeln, sich selbstverständlich auf schwangere Mitarbeiterinnen einstellen. Das sollte doch ganz natürlich sein.

Quelle: Westfalen-Blatt

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