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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum BGH-Urteil zur gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen

Archivmeldung vom 15.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Hier die Wohnung, dort der Beruf. Leben und Arbeit getrennt. Ist das eigentlich noch modern? »Es ist rechtens«, sagt der Bundesgerichtshof und stellt sich damit gegen den aktuellen Trend. Zeitlich fließen die beiden Bereiche immer mehr zusammen.

Die 36- oder 38-Stunden-Woche, abzuleisten an fünf Arbeitstagen, muss schon bald unter Artenschutz gestellt werden. Welchen Sinn macht es da, am Absolutheitsanspruch der räumlichen Trennung festzuhalten? Natürlich möchte niemand in unmittelbarer Nachbarschaft laut ratternder Maschinen oder stinkender Abfallcontainer wohnen. Doch wie unterscheidet sich die Belastung durch den Ebay-Seller, der privat übers Internet handelt, von dem, der damit seinen Lebensunterhalt verdient? Warum nervt der Klavierschüler einer Musiklehrerin mehr als die Klavier spielende Tochter des Mieters? Ist die Angestellte einer Hotline, deren einziges Arbeitsgerät ein Telefon ist, wirklich störender als der ständig laute Fernsehapparat ihres Mannes? Eine allgemein gültige Trennlinie ist schwierig zu finden. Doch reicht das, um zwischen Wohnen und Beruf eine juristische Stahlwand zu errichten?

Quelle: Westfalen-Blatt

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