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AfD: Meinungsvielfalt stärken, GEZ-Funk verschlanken!

Archivmeldung vom 10.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Ein sehr seltsames Verständnis von „Meinungsvielfalt“ pflegt offenbar der Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens, Thomas Bellut. Der Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung wendet sich gegen eine verschlankende Fusion von ARD und ZDF – und zwar ausgerechnet mit dem Argument, dass eben jene Meinungsvielfalt dadurch gefährdet werde. Welche Meinungsvielfalt meint Bellut wohl?

Etwa jene, dass nach einer aktuellen Umfrage satte 92 Prozent der ARD-Volontäre mit roten und grünen Linksparteien sympathisieren? Etwa die penetrante Corona-Hofberichterstattung, die von Wissenschaftlern vernichtend kritisiert wird? Nein, die Aussagen von Bellut bestätigen es nur: Das politisch korrekte Hippie-Raumschiff des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat vielerorts den Bezug zur Realität auf dem Planeten Erde verloren. Höchste Zeit also, dass der GEZ-Funk verschlankt und wieder an die Realität gekoppelt wird!

Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von sieben AfD-Landtagsfraktionen hat die AfD deshalb ein „Grundfunk“-Konzept vorgelegt, das eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Gesamtbudgets um rund 90 Prozent vorsieht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich nach den Vorstellungen der AfD auf seine eigentlichen Kernfunktionen konzentrieren – also beispielsweise auf tatsächliche Bildungsangebote, Nachrichten, Verbraucherschutz-Informationen oder Notfall- und Katastrophen-Informationen. Selbstverständlich tritt die AfD gegen jegliche GEZ-Erhöhungen ein und hat im Landtag Sachsen-Anhalt dazu beigetragen, die GEZ-Erhöhung zu verhindern. Doch das sollte nur ein erster Schritt sein –  die Rundfunkbeiträge müssen ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen sollen Umsätze aus der Online-Werbung und aus dem Online-Vertrieb von Unterhaltungssendungen oder Filmen mit einer Informations- und Kulturumlage belegt werden.

Quelle: AfD Deutschland

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