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Rheinische Post: Minderheitenrechte

Archivmeldung vom 03.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Regierung von heute kann morgen schon in der Opposition sitzen. Deshalb tut die Mehrheit stets gut daran, die Minderheitenrechte hoch zu halten - im eigenen vorbeugenden Interesse. Im Großen und Ganzen hat der Bundestag den Interessensausgleich fair hinbekommen.

Doch die Erfahrungen mit der großen Koalition haben Nachbesserungsbedarf erkennen lassen. Es geht darum, dass jede Landesregierung oder ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ein Gesetz nach Karlsruhe tragen kann, wenn Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen. Damit haben die Verfassungsrichter die Chance, schon früh einzugreifen, bevor eine neue Vorschrift sich auf die Bürger insgesamt auswirkt und diese dann mühsam den Weg durch die Instanzen antreten müssen.
Derzeit hat weder eine Unions- noch eine SPD-Landesregierung Interesse an dieser Normenkontrolle, da die eigene Partei in Berlin mitregiert. Die Opposition schafft mit ihren 26 Prozent die Drittel-Hürde nicht. Bleibt nur der Bundespräsident. Er darf aber nur bei offenkundigen Verstößen einschreiten. Bei Zweifeln muss er passen. Besser für das Verfassungsklima wäre es, die Schwelle zur Kontroll-Chance auf ein Viertel der Abgeordneten zu senken.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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