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Weser-Kurier: Kommentar über die Strafrechtsrefrom

Archivmeldung vom 27.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wenn Anwälte die Abschaffung der lebenslangen Haft fordern, dann liegt der Gedanke nah, dass das ja auch ihre Aufgabe ist: Straftäter, die anderen Menschen mitunter unfassbares Leid zugefügt haben, trotzdem vor den Härten des Strafrechts zu bewahren. Und da das vor Gericht nicht immer klappt, lässt man kurzerhand das Gesetz ändern.

Aber natürlich gibt es auch abseits dieser Interessenlage gute Gründe, eine Neujustierung des Strafrechts zumindest zu diskutieren. Es gilt, die Balance zu finden zwischen einer angemessenen Strafe und dem Ziel, einen Straftäter wieder in die Gesellschaft zu überführen. Und tatsächlich sind gesellschaftliche Missstände nicht dadurch zu lösen, dass man jeden, der in diesem System nicht klarkommt, einfach wegsperrt, am besten noch für immer. Daher ist es folgerichtig, dass die Strafverteidiger in Bremen ihren Diskussionsbedarf formuliert haben.

Mitentscheidend für den Erfolg eines Systems - in diesem Fall: des Rechtssystems - ist aber dessen Akzeptanz. Und dort liegt das Problem der Forderung nach Abschaffung der lebenslangen Strafe. Denn im Volk dominiert die Meinung, dass die Bösen eher noch zu milde davonkommen.

Quelle: Weser-Kurier (ots) von André Fesser

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