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Rheinische Post: Ehe-Splitting ist kein Steuervorteil

Archivmeldung vom 22.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für Familienpolitiker sind die 30 Milliarden Euro, die das steuerliche Splitting den Eheleuten bringt, eine immerwährende Verlockung. So wollen jetzt SPD und Grüne dem vermeintlichen Steuervorteil an den Kragen und zumindest für höherverdienende Paare das Splitting begrenzen.

So berechtigt das Anliegen der Sozialdemokraten ist, mehr in die Kinderbetreuung zu investieren: Die Kappung des Ehegattensplittings ist ein untauglicher Weg. Die Regelung wurde eingeführt, weil die Ehe auch eine Wirtschaftsgemeinschaft zum Nutzen beider Gatten ist und nicht gegenüber Singles benachteiligt werden darf. Was passiert, wenn nun ein Realsplitting mit einer Obergrenze von 15.000 Euro kommt? Der weniger verdienende Gatte hätte nur einen Anspruch auf dieses Geld. Passt das zu einer gleichberechtigten Ehe, in der Pflichten und Rechte partnerschaftlich geteilt werden? Der Staat darf nicht Ehen unterschiedlich besteuern, nur weil einer der beiden Partner mehr verdient als der andere. Das Bundesverfassungsgericht, das über den Schutz von Ehe und Familie wacht, wird deshalb eine substanzielle Einschränkung des Ehegatten-Splittings nicht akzeptieren. Etwas anderes wäre ein Familien-Splitting, das auch die Zahl der Kinder berücksichtigt. Doch das kostet den Staat Milliarden an Steuerausfällen.

Quelle: Rheinische Post

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