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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Helene Hegemann

Archivmeldung vom 09.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Unbestritten ist: Der Ullstein-Verlag hat seine Sorgfaltspflicht verletzt. Er hätte klären müssen, ob das literarische »Wunderkind« Helene Hegemann für »Axolotl Roadkill« irgendwo abgeschrieben hat. Aber den Verlag und die bisweilen schwärmerisch-blauäugigen Literaturkritiker allein an den Pranger zu stellen, wäre falsch.

Fakt ist: Helene Hegemann hat geistiges Eigentum gestohlen und räumt das mittlerweile auch ein. Das Verhalten mit Gedankenlosigkeit oder Unbedarftheit einer 17-Jährigen zu entschuldigen, wäre zu billig. Mit der haarsträubenden Begründung, dass es heute Originalität in der Literatur sowieso nicht gebe, hat sich Hegemann bewusst bei anderen bedient und darüber geflissentlich geschwiegen, um den Erfolg des Buches nicht zu gefährden. Bereitwillig ließ sie sich in Talk-Shows in den Himmel loben. Schriebe jemand aus ihrem Buch ab, würde sich Hegemann wohl beschweren. Umgekehrt spielt sie das Unschuldslamm. Von einer jungen Frau darf man aber sehr wohl Unrechtsbewusstsein einfordern. In Literatur und Popmusik gilt: Wer bei anderen abkupfert, weil es andere auch tun, handelt noch lange nicht korrekt.

Quelle: Westfalen-Blatt

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