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Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur Terrorabwehr

Archivmeldung vom 16.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdenklichkeit über die eigene Anmaßung war von Politikern nach dem Urteil der obersten Richter gestern nicht zu hören. Dabei verlangt der Spruch aus Karlsruhe, der das Luftsicherheitsgesetz stoppt, dieses grundsätzliche Überdenken der Positionen.

Davon sind Vertreter der alten, rot-grünen Koalition wie auch des neuen Regierungsbündnisses genauso betroffen wie der Bundespräsident, der zwar Bedenken äußerte, dann aber unterschrieb. Das Urteil ist jenseits der aktuellen hektischen Diskussion um die Rolle der Bundeswehr von grundsätzlicher, weit reichender Bedeutung. Es hält an dem liberalen Staatsverständnis der Verfassungsrichter auch in Zeiten des Kampfes gegen den Terror fest. Es stellt der Politik und damit der staatlichen Gewalt nicht jede Zweckmäßigkeitserwägung frei. Daraus folgt, dass es keinem noch so klugen Krisenstab erlaubt ist, das Leben unschuldiger Menschen zu beenden. Der Gesetzgeber wird an diesem Verbot mit jeder, auch der Grundgesetz ändernden Mehrheit scheitern, weil er ansonsten den Wesensgehalt unserer Verfassung antasten würde. Darin unterscheidet sich die Bundesrepublik auch von vielen befreundeten demokratischen Ländern, dass sie staatlichem Handeln solch klare und unverrückbare Grenzen setzt. Dies mag denjenigen beunruhigen, der sich gerne in einem Land wiederfindet, in dem die Obrigkeit für alle Risiken und Gefahren Vorsorge zu treffen scheint. Das Urteil wird den allerdings ruhiger schlafen lassen, der davon ausgeht, dass staatliche Fürsorge allzu oft weniger hilft als schadet. Dass die Politik jetzt einfach so weiterdiskutiert, als sei nichts geschehen, offenbart noch einmal jene Skrupellosigkeit, die das höchstrichterliche Misstrauen bestätigt. Die Bundesrepublik wird weiter ihren eigenen, aus geschichtlicher Erfahrung diktierten Weg gehen, so wie es die Verfassungsväter wollten. In ihr wird es Niemandem anheim gestellt, eines Menschen Leben gegen andere abzuwägen. Die Menschenwürde ist und bleibt unantastbar. Es ist dies auch der deutsche Beitrag zum Kampf gegen den Terror. Und darauf kann dieses Land stolz sein.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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