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Lausitzer Rundschau: Monatelange Strafprozesse vor Gericht Notwendige Geduld

Archivmeldung vom 29.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Strafprozesse erregen das Interesse einer breiten Öffentlichkeit, besonders dann, wenn sie sehr lange dauern. Mit jedem Monat, der ins Land geht, ohne dass ein Urteil fällt, wächst bei vielen das Unverständnis: Was machen die da so lange?

Wenn dann noch, wie jetzt am Cottbuser Landgericht, die Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, bekommen Richter schnell am Stammtisch die Etiketten faul und unfähig. Sicher gibt es gelegentlich auch mal einen Richter, der sich nicht mit aller Kraft ins Zeug legt, um ein Verfahren zügig abzuschließen. Doch das sind seltene Einzelfälle. Meist sind es ganz andere Gründe, die allen Prozessbeteiligten viel Geduld abverlangen, bis ein Urteil gesprochen werden kann. Da sind zum Beispiel Verfahren mit komplizierten Tatvorwürfen und mehreren Angeklagten, die keine Aussagen machen. Weil jeder Mensch in Deutschland bis zu einer Verurteilung als unschuldig gilt und jedem seine Tat auch nachgewiesen werden muss, sind dann Zeugen und Sachverständige nötig, um zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung zu kommen. Das kann viele Verhandlungstage lang dauern. Und zu einem fairen Prozess gehört in einem demokratischen Land das Recht auf umfangreiche Verteidigung. Die Strafprozessordnung in Deutschland sieht dafür vor, dass Anwälte bis zur Urteilsverkündung Beweisanträge stellen können. So soll sichergestellt werden, dass nichts unter den Tisch fällt, was einen Angeklagten entlasten könnte. Zum Gerichtsalltag gehört es jedoch auch, dass Verteidiger manchmal dieses Recht arg strapazieren, vielleicht sogar missbrauchen. Vor Jahren wurde am Cottbuser Landgericht von einem Anwalt in einem quälend langen Mordprozess sogar beantragt, eine Hellseherin als Zeugin zu laden, ohne Erfolg. Im selben Verfahren hatte jedoch auch einer von vielen Befangenheitsanträgen gegen die Kammer Erfolg. Nach einem halben Jahr wurde deshalb der Prozess abgebrochen und musste mit anderen Richtern neu beginnen. An Ende stand trotzdem die Höchststrafe für den Angeklagten: lebenslänglich. In einem Rechtsstaat darf kein Unschuldiger eingesperrt werden. Nicht umsonst gilt unabhängig davon ob es um Mord oder Ladendiebstahl geht: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses hohe Gut muss uns viel Geduld wert sein. Auch wenn das manchmal schwerfällt.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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