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Rheinische Post: "Streikverbot" ist Lösungsgebot

Archivmeldung vom 09.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Verblüfft reiben sich die Bahnkunden die Augen: Haben die Nürnberger Richter das Streikrecht für Lokführer abgeschafft? Dürfen Bedienstete, die in Schlüsselstellungen Millionenschäden verursachen können, keine Gehaltsansprüche mehr durchsetzen?

Doch es ist kein Ausverkauf des Rechtsstaates, der auch die Tarifauseinandersetzung garantiert. Es ist "nur" ein juristisches Lehrstück. Denn die Richter betraten Neuland: Es gibt für die Bahn einen ausgehandelten Tarifvertrag, den aber ein winziger Teil der Beschäftigten nicht akzeptiert. Da ist es nicht völlig abwegig, dass das Lahmlegen der Republik rechtswidrig sein könnte. Das heißt nicht, dass es das auch tatsächlich ist. Für die Richter folgt nun die Frage, ob sie der Bahn einstweiligen Rechtsschutz gegen Streiks geben. Die vorgeschriebene Prüfung dreht sich dabei einzig um die Alternative, in welchem Fall größerer Schaden entsteht: Wenn die Richter Streiks zulassen, die sich dann in der Hauptsacheentscheidung als rechtswidrig herausstellen. Oder wenn sie Streiks vorübergehend verbieten, die dann doch einwandfrei sind. Deshalb ist das "Streikverbot" nur ein Stoppsignal mit begrenzter Wirkung. Es ist vor allem eine Chance zum Nachdenken. Denn die Lösung findet sich weder vor Gericht noch auf dem Rücken der Bahnkunden. Sondern einzig am Verhandlungstisch.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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