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Das Zeitalter des Krokodils oder die Erosion des demokratischen Rechtsstaats – Teil 3

Archivmeldung vom 16.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Uwe Kranz geschrieben: "Während sich meine beiden ersten Kolumnen zur Zuckerbrot-und-Peitschen-Politik rund um die Themen Notstandsgesetze, Tourismus-, Reise- und Freizügigkeitsbeschränkungen und gesundheitspolitische Isolierungs- und Identifizierungsmaßnahmen drehten, insbesondere um den geradezu teuflischen WHO-Pandemievertrag, sollen in dieser Kolumne die Überwachungs-, Kontroll-, Zensur- und Sanktionsmaßnahmen mit Blick auf die Meinungsfreiheit betrachtet werden – wie immer unter dem Vorbehalt der Unvollständigkeit, sei es aus Gründen der redaktionellen Beschränkungen, der fehlenden Ressourcen und Kapazitäten des Verfassers (eine Ein-Mann-Redaktion) oder vielleicht auch schlicht seines Unvermögens."

Kranz weiter: "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Den offensichtlichen Auftakt machte 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Obwohl von Anfang an klar war, dass es ein verfassungsrechtliches Unding ist, dass private Unternehmen, die schon damals eine kaum kontrollierbare und rasant wachsende Allmacht besaßen, das letzte Wort bei der Sperrung oder Löschung von Accounts haben und ohne öffentliche Kontrolle entscheiden sollen, was von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, wurden private Unternehmen quasi zu Richtern über die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit.

Dieses Outsourcing ureigenster staatlicher Aufgaben, nach ganz einhelliger Meinung nicht nur verfassungswidrig, sondern ein in der Geschichte unserer Republik einzigartiger Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit, führte in der Folge zu einem unkontrollierten Overblocking, insbesondere im Verlauf der Corona-P(l)andemie. Da die 2020 geforderte Verschärfung auf Bundesebene mit dem Gesetzentwurf gegen „Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ wegen deutlich verfassungswidriger Passagen nicht durchsetzbar war, versucht die Bundesregierung es jetzt „über Bande“, d.h. mithilfe des am 05.07.2022 vom Europäischen Parlament verabschiedeten EU-Instrumentes des Digital Services Act (DSA). Nachdem der Rat der Europäischen Union formell zugestimmt hat, wird das Gesetz nach kurzer Übergangsfrist, vermutlich schon im Herbst 2022 unmittelbar in allen EU-Staaten gelten. ....[weiterlesen]

Quelle: apolut von Uwe Kranz

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