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Meinungsfreiheit nur noch mit Klage durchsetzbar

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Markus Fiedler geschrieben: "Was ist aus der Demokratie in der Bundesrepublik geworden? Inzwischen ist gerichtlich in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Münster geklärt, dass der Historiker Dr. Daniele Ganser einen Vortrag in der Westfalenhalle Dortmund heute am 27.3.2023 halten darf. Alleine dieser Satz liest sich wie eine Meldung aus Absurdistan. Wieso muss man im besten Deutschland aller Zeiten gerichtlich einklagen, dass man einen öffentlichen Vortrag halten kann? Die Anwort ist einfach: Weil in Deutschland inzwischen antidemokratische Bildungsverweigerer diktieren, was gesagt werden darf und was nicht. Und die Presse unterstützt diese Verfassungsfeinde nach Kräften."

Fiedler weiter: "Beim DLF liest man dazu beispielsweise: „Umstrittener Historiker Daniele Ganser darf in Westfalenhalle sprechen. Die Stadt Dortmund kann dem umstrittenen Schweizer Historiker Daniele Ganser einen Vortrag in der Westfalenhalle nicht verwehren.“[1]

Achten Sie auf die Formulierungen. Umstritten heißt übersetzt: Böse, böse! Und die Stadt kann leider diesem bösen Historiker nicht verwehren, einen Vortrag zu halten. Dort steht nicht: Gericht urteilte, dass das Gebaren der Stadtoberen nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist. Das wäre eine neutrale Formulierung und von einen öffentlich rechtlichen Sender erwartbar. ...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Markus Fiedler

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