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Lausitzer Rundschau: Prozess gegen Max Strauß

Archivmeldung vom 03.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der angeklagte Max Strauß ist alles andere als ein Sympathieträger. Und doch ist am Ende des zweiten Mammut-Prozesses gegen den 48-jährigen Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten festzustellen, dass die Justiz, zumindest die Augsburger, mit Strauß nicht immer fair umgegangen ist.

Beim ersten Durchlauf vor dem Augsburger Landgericht war nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ganz offensichtlich zuviel an Verurteilungseifer mit im Spiel.
In der zweiten Runde musste die Staatsanwaltschaft ihre Anklage der Steuerhinterziehung aufgeben und tricksen, um noch zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf zu gelangen: Strauß hätte seinen Provisionsanspruch gegen Schreiber bilanzieren und versteuern müssen. Vor dem Hintergrund, dass der prominente Angeklagte unstreitig nie eine Provision von seinem Spezl Karlheinz Schreiber in Händen gehalten hatte, ist das ein recht mauer Vorwurf, der schwerlich eine Gefängnisstrafe rechtfertigt.
Die Augsburger Justiz war in einer Zwickmühle. Wäre das mit viel Mediengetöse und auch politischer Begleitmusik gegen Strauß in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren ohne Anklage im Sande verlaufen oder hätte das Landgericht die Anklage nicht zugelassen, wären die Schlagzeilen absehbar gewesen: Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen oder: Der Staat hält weiter die schützende Hand über den Strauß-Clan. Der enorme Ermittlungsaufwand wäre zudem vergebens gewesen. All dies sorgte für einen Druck, dem sich auch eine angeblich unabhängige Justiz nicht entziehen kann.
Jetzt wird Strauß am kommenden Montag mit größter Wahrscheinlichkeit als freier Mann den Augsburger Gerichtssaal, in dem er viele Tage abgesessen hat, verlassen können - ob mit einer Bewährungsstrafe oder total freigesprochen ist noch offen. Befriedigend ist dieses Ergebnis nach viereinhalb Jahren Prozessdauer nicht.
Alle haben schwer Federn lassen müssen: Die Staatsanwaltschaft, die Finanzbehörden, das Gericht und nicht zuletzt der Angeklagte selbst. Fiat ius pereat mundus, heißt es: Es geschehe Recht, wenn auch die Welt untergeht. Das passt wieder einmal.
Man tut sich freilich schwer, für Max Strauß Mitleid zu entwickeln. Zur Aufklärung des Schmiergeld-Spenden-Sumpfes um Karlheinz Schreiber hat er nicht nur nichts beigetragen, sondern im Gegenteil die Verdunkelung aktiv betrieben. Man erinnere sich nur an die unter mysteriösen Umständen verschwundene Festplatte aus seinem Computer.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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