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Südwest Presse: zum Demonstrationsrecht

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Demonstrieren geht über Konsumieren - diese auf den ersten Blick eher im linken Spektrum verortete Sicht der Gesellschaft hat seit gestern den Segen des höchsten deutschen Gerichts. Es sind ungewohnt deutliche Formulierungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Versammlungsrechts gestärkt hat: Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers sei kein Belang, der die Einschränkung der Grundrechte rechtfertige - ergänzt um einen Seitenhieb auf den Wunsch nach einer Wohlfühlatmosphäre, die von angeblich störenden politischen Diskussionen freibleibt.

Dass sich der Staat nicht seiner Bindung an die Grundrechte entledigen kann, indem er private Rechtsformen wählt, um öffentliche Einrichtungen zu betreiben, ist juristisch gesehen ein alter Hut. Neu ist, dass die Richter in Karlsruhe klargemacht haben, dass diese Orte grundsätzlich zu den öffentlich zugänglichen Bereichen zählen, in denen nicht nur flaniert, sondern im Prinzip auch demonstriert werden darf wie auf jeder Straße. Flughäfen und Bahnhöfe sind längst von Verkehrseinrichtungen zu Stätten des Kommerzes geworden, in denen weit mehr feilgeboten wird als Reiseproviant. Das zu tun, bleibt den Anbietern trotz des Urteils erlaubt. Den Anspruch, von unbequemen Themen verschont zu werden, haben sie und ihre Kunden nicht. Damit haben die Richter einmal mehr betont, dass zu einer lebendigen Demokratie auch Streitkultur gehört. Wer ihr Fesseln anlegen will, muss handfeste Sicherheitsaspekte geltend machen können. Das ökonomische Ziel klingelnder Kassen allein reicht dafür nicht.

Quelle: Südwest Presse

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