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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pendlerpauschale

Archivmeldung vom 08.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Zeiten leerer Steuerkassen und einer ständig wachsenden Staatsverschuldung griff die Bundesregierung zu bewährten Maßnahmen wie: Mehrwertsteuer rauf, Sparerfreibetrag runter und Pendlerpauschale kürzen. Die Bürger murrten, einige zogen vor die Finanzgerichte.

Der Bundesfinanzhof hat nun dem Finanzminister mit seiner Festellung, dass er die Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale-Kürzung »ernstlich« in Zweifel ziehe, eine Ohrfeige versetzt. Wenn Peer Steinbrück seine Finanzämter vor einer millionenfachen Flut von Einsprüchen bewahren will, sollte er die künstliche Grenze bei der Begünstigung von Berufspendlern beseitigen. Denn er wird folgendes nachvollziehbar nicht erklären können: Was unterscheidet einen Pendler, der 17 Kilometer zum Arbeitsplatz fährt, von einem Arbeitnehmer, der 30 Kilometer zur Arbeitsstätte zurücklegen muss? Die Antwort auf diese Frage wird allerdings die Verfassungsrichter interessieren.
Vor dem Hintergrund, dass mehrere Finanzgerichte festgestellt haben, dass der Minister von der Verfassung her mit der Kürzung der Pauschale auf dünnem Eis steht, sollte er wieder für eine Gleichbehandlung aller Pendler sorgen, bevor er dazu verurteilt wird.

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt

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