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Börsen-Zeitung: Ohne Beispiel

Archivmeldung vom 21.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Beispiel für die Untersagung einer ausländischen Investition nach dem neuen Kontrollrecht soll Bundeswirtschaftsminister Michael Glos nennen: "Ich kenne keines", muss Glos vor der Presse passen und legte kurz nach Kabinettbeschluss das politische Dilemma der Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts offen.

Der Entwurf, der noch Bundestag und Länderkammer passieren muss, schafft Unklarheit bei Investoren und richtet mit dem Signal der Abschottung international mehr Vertrauensschaden an, als damit ein wie auch immer gearteter, "gefährlicher" Investor abgewehrt werden könnte.

Treibende Kraft für die Novelle war die Sorge vor der Übernahme deutscher Unternehmen, finanziert aus Ölgeldern und Devisenreserven aufstrebender Wirtschaftsnationen wie Russland, China oder des Nahen Ostens. Die neue Regelung läuft nun auf eine Einzelfallprüfung mit allen Unsicherheiten für die Betroffenen hinaus, nachdem sich für die diffusen Sorgen der hiesigen Politik keine klare Definition finden ließ, die auch europarechtlich Bestand gehabt hätte.

Zwar sollen Investoren im Hause Glos vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erlangen können, aber wer kontrolliert, was hinter verschlossenen Türen gesprochen wird? Was geschieht, wenn die zu konsultierende Bundesregierung später im Gegensatz zum Wirtschaftsministerium doch Probleme sieht?

Glos beteuert zwar öffentlich, er stehe für die Anwendung nur im Ausnahmefall ein. Aber was kommt nach Glos? Eine Regelung, die an das Maß der Liberalität des gerade amtierenden Wirtschaftsministers geknüpft ist, ist ohne Beispiel für ein Land, das international ganz vorn mitspielen will.

Vergessen scheint, dass es hierzulande jahrzehntelange Erfahrung mit einem ordnungspolitisch sauberen Umgang von Übernahmen gibt: Die gesetzliche Fusionskontrolle bietet ein transparentes zweistufiges Verfahren - erstens eine nachvollziehbare Sachentscheidung beim Kartellamt und zweitens die politische Intervention via Ministererlaubnis. Dabei ist selbst das Verfahren der Ministererlaubnis öffentlich. Die jetzt geplante Hinterzimmerpolitik zeigt jedoch eine weitere traurige Abkehr von ordnungspolitisch verankerten Mechanismen, die Wettbewerb als System garantieren und Deutschland wirtschaftlich dorthin gebracht haben, wo es heute global - noch - steht.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Angela Wefers.)

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