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Neues Deutschland: zur Hartz IV-Optimierung

Archivmeldung vom 11.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jetzt wird es schlüpfrig. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister plädiert für den institutionalisierten staatlichen Voyeurismus. Das Objekt seiner Begierde: Hartz IV-Empfänger, die sich als Singles ausgeben, aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Sie sollen demnächst nicht nur nach Auffassung von Karl-Josef Laumann für den weiteren Empfang des üppigen Vergnügungssalärs in Höhe von 345 Euro beweisen, dass sie den lieben langen Tag, den sie nicht auf Arbeit, sondern daheim sein dürfen, nicht etwa als Liebespaar verbringen - sonst ist Pumpe mit dem Leben auf Pump. Arbeitslosengeld II sollen Menschen ohne Job, die in einer Wohngemeinschaft leben, nur noch dann erhalten, wenn sie glaubhaft beweisen können, mit keinem ihrer MitbewohnerInnen hin und wieder unter einer Decke zu stecken.
Wie das mit der im Zuge der Hartz-IV-Optimierung geplanten Beweislast-Umkehr in Sachen Bedarfsgemeinschaften stattfinden soll, sind uns die Politiker bislang schuldig geblieben. Fragen über Fragen. Müssen die vermeintlich lustvollen Abzocker zum vertrauensvollen Gespräch bei der Sitte vorbeischauen, beim Gynäkologen den schriftlichen Nachweis sexueller Enthaltsamkeit einholen oder dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur regelmäßig ihre unterschiedlichen Schlafstätten vorführen? Wer verleiht den kostspieligen Titel »eheähnliche Gemeinschaft«, wer den Jagdschein »alleinstehend«? Wie oft wird derlei Urteil einer Evaluation unterzogen? Und schließlich: Hat sich Peter Hartz, Erfinder und Namensgeber für all das Ungemach, solche schlüpfrigen Blicke unter die Bettdecke womöglich auf einer seiner Lustreisen mit dem VW-Betriebsrat ausgedacht?

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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