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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Insolvenzrecht

Archivmeldung vom 04.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mehr denn je gilt: Es gibt ein Weiterleben nach der Insolvenz. Dabei muss sich das Unternehmen noch nicht einmal zwangsläufig irgendeiner Heuschrecke ausliefern. Nach Welle-Möbel hat mit Paragon gerade ein zweites Unternehmen aus dem Hochstift ein Insolvenzverfahren genutzt, um sich weitgehend zu entschulden. Das Nachsehen haben die Banken.

Darüber hinaus gibt es keine Verlierer. Aktionäre, Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden können nach Beendigung des Insolvenzverfahrens genau dort anknüpfen, wo Paragon vor acht Monaten den Banken einen Vergleich vorgeschlagen hat. Hätten alle Institute das Angebot angenommen, so stünden sie heute besser da. Vielleicht ziehen die Banken die Konsequenz und prüfen Vergleichsvorschläge künftig etwas wohlwollender. Denn auch wenn Unternehmen im Einzelfall eine Insolvenz schadlos überstehen, so bergen die Verfahren doch jedes Mal immense Risiken. Den Beteiligten muten sie monatelange Unsicherheit zu. Schon deshalb taugt die Insolvenz nicht zum Alltagsheilmittel für hoch verschuldete Unternehmen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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