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Westdeutsche Zeitung: Loveparade

Archivmeldung vom 27.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gestern erst, also rund 40 Stunden nach der Katastrophe in seiner Stadt, kommt Adolf Sauerland, dem amtierenden Oberbürgermeister von Duisburg, die Idee, über einen Rücktritt nachzudenken. Die er aber kurz danach wieder verwirft. Dabei gibt es für den Mann nichts mehr zu überlegen, er muss gehen. Nach dieser Katastrophe in seiner Stadt mit 19 Toten ist dies die einzig mögliche Konsequenz.

Das gebietet der Anstand: Bevor die Staatsanwälte geklärt haben, wer die juristische Verantwortung trägt, gibt es eben auch die politische. Die trägt eindeutig der Chef einer Behörde, die für die Katastrophe mitverantwortlich war. Sauerland hat die Loveparade  schließlich auch gegen Bedenken, ob Duisburg ein geeigneter Standort ist, durchgesetzt. Sauerland ist Politiker, der Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller hingegen Unternehmer. Der ist nicht dem Wähler verantwortlich, sondern seinen Zahlen - aber auch seinem Image. Und da könnte es auch für ihn eng werden. Keiner weiß, wie sein Sicherheitskonzept aussah. Klar ist aber: Der erfolgreiche Unternehmer hat viel verspielt. Auch Schaller geht schweren Zeiten entgegen. Diese Überlegungen aber dürfen die Staatsanwälte in Duisburg nicht anstellen. Sie müssen nur einfachen Fragen nachgehen. 1. War das Sicherheitskonzept ausreichend? 2. Wenn nicht, wer ist dafür verantwortlich? 3. Gab es andere Vorschläge für eine Sicherheitskonzept? 4. Haben Polizei oder Feuerwehr gewarnt? Das alles ist noch offen. Es wird wohl noch viele Wochen dauern, bis diese Kernpunkte geklärt sind. Das tröstet die Hinterbliebenen der Opfer kaum. Aber sie haben einen Anspruch darauf, die Wahrheit zu erfahren. Das gilt auch für die Rolle der Polizei. Es ist ja formaljuristisch vollkommen richtig, dass der Veranstalter und die Stadt für das reine Veranstaltungsgelände zuständig waren, die Polizei aber nur für die Verkehrsanbindung. Per Gesetz und per Eid sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, Schäden von Bürgern abzuwenden. Sie dürfen aber nicht einfach zuschauen, wenn Zehntausende in eine Falle laufen. Auch das muss dringend aufgeklärt werden. Die Umstände müssen schonungslos auf den Tisch. Und dann darf es keine falschen Rücksichtnahmen geben.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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