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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Telefonwerbung

Archivmeldung vom 12.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer arglosen Verbrauchern am Telefon Verträge aufschwatzt, verdient momentan gutes Geld, denn das Geschäft ist äußerst lukrativ. Und das, obwohl ungebetene Telefonwerbung bereits seit 2004 gesetzlich verboten ist. Durch eine Verschärfung des Gesetzes sollen Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden.

Unterdrückte Rufnummern sollen bei Werbeanrufen bald der Vergangenheit angehören. Doch das Problem des ungebetenen Anrufs an sich ist dadurch noch lange nicht gelöst. Natürlich können Verbraucher mit einem ISDN-Telefon bei ihnen unbekannten Rufnummern einfach nicht mehr abnehmen. Lästig bleiben solche Anrufe aber trotzdem. Dass unseriöse Firmen nach derartigen Telefonaten unaufgefordert fertige Verträge an Verbraucher versenden, wird durch den neuen Gesetzesentwurf nicht direkt verboten. Diese Verträge wieder rückgängig zu machen, ist mit einem hohen Aufwand verbunden und kostet die Verbraucher Zeit, Arbeit und Geld. Da ist das geplante 14-tägige Widerrufsrecht für über das Telefon abgeschlossene Verträge nur ein schwacher Trost. Der Gesetzgeber muss gegen die unerlaubten Telefonwerber zum Schutze der Verbraucher noch härter durchgreifen und mündliche Vertragsabschlüsse am Telefon generell verbieten. Bis dahin gilt: Bei ungebetenen Werbeanrufern lieber gleich den Hörer auf die Gabel legen, statt sich etwas aufschwatzen zu lassen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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