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Südwest Presse: Recht auf einen Vater

Archivmeldung vom 04.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Willkommen in der Realität: Mit seinem Sorgerechts-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor eine Gesetzeslage geschoben, die noch auf der Annahme fußt, die Mutter allein wisse schon am besten, was gut für das Kind sei. Bei Geburten ohne Trauschein hatten gegen ihren Willen die Väter bislang keine Chance, am Sorgerecht teilzuhaben.

Damit sprach der Gesetzgeber ledigen Vätern den Willen ab, nicht nur Erzeuger, sondern tatsächlich auch Vater zu sein. Ein krasser Fall von Diskriminierung. Sicher gibt es Väter, die unüberlegt Kinder zeugen, es danach nicht gewesen sein wollen und schon den Unterhalt verweigern. Es gibt aber auch Väter, die ihre Kinder mit aufwachsen sehen wollen und sie dabei unterstützen wollen - unabhängig davon, ob sie mit der Mutter zusammenleben oder verheiratet sind. Es gibt sogar immer mehr davon, allein deshalb, weil die Zahl der in losen Kurzbeziehungen gezeugten Kinder steigt. Es gibt auch Mütter, die aus egoistischen Gründen dem Vater das Sorgerecht verweigern, etwa weil sie ihm nicht ständig über den Weg laufen oder sich mit ihm nicht auseinandersetzen wollen. Das ist nicht die Mehrheit, aber es sind auch keine Einzelfälle, wie eine Umfrage unter Jugendämtern zeigt. Das größte Manko aber war, dass den Kindern bislang das Recht auf beide Elternteile versagt wurde. Zum "Wohl des Kindes" gehört aber - in der Regel - auch ein Vater.

Quelle: Südwest Presse

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