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Justizmissbrauch: Hausdurchsuchung bei AfD-Politiker Höcke

Archivmeldung vom 25.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geht in die heiße Phase. Und in dieser zeigt das staatliche Repressionssystem in Deutschland, dass man bereit ist, mit allen Mitteln gegen oppositionelle Parteien und Politiker vorzugehen. Am 6. Juni wird im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt der neue Landtag gewählt. Für die CDU zeichnen sich Verluste ab, weshalb sie mit der AfD fast gleichauf liegt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Daher zauberte man nun offenbar neue Anschuldigungen gegen Björn Höcke hervor, der als thüringischer AfD-Politiker den Wahlkampfauftakt der stärksten Oppositionspartei in Sachsen-Anhalt auch personell unterstützen wollte. Zu der gestrigen Wahlkampfauftaktveranstaltung konnte Björn Höcke daher nicht erscheinen – der Grund war eine Hausdurchsuchung bei dem AfD-Politiker.

Hausdurchsuchung für Meinungsäußerung

Grund für die, von der Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung war ein Beitrag Höckes in sozialen Medien. Dort soll er ein Bild von Carola Rackete – Kapitän von „Flüchtlings“-Rettungsschiffen – gepostet und mit dem Text „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert” versehen haben. Für die Staatsanwaltschaft stellt diese Meinungsäußerung eine kriminelle Handlung dar, könnte dies doch Flüchtlinge pauschal als Kriminelle diffamiert haben. Daher hatte der Landtag bereits im vergangenen Dezember die Immunität Höckes aufgehoben, um den Weg für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft frei zu machen. Das diese nun gerade am Tag des Wahlkampfauftakts wegen mutmaßlicher Volksverhetzung eine Hausdurchsuchung ansetzt, erweckt den Eindruck, dass es sich um mehr als einen terminlichen Zufall handelt.

Bezug auf Verurteilungen in Italien

Zwar war das inkriminierte Posting gelöscht worden, für die Staatsanwaltschaft dennoch ein Grund auszurücken, um die Frage zu klären, wer es abgesetzt hatte. Pikant daran: Wegen Folter, sexueller Gewalt, Beteiligung an kriminellen Vereinigungen, Menschenhandel und Mord waren im Sommer letzten Jahres im sizilianischen Messina drei „Flüchtlinge“ – ein 22 Jahre alter Guinese und zwei Ägypter im Alter von 24 und 26 Jahren – zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt worden – nach Europa kamen sie an Bord der „Sea Watch 3“, deren Kapitän Carola Rakete war. Dieses Detail lässt der Mainstream jedoch unter den Tisch fallen.

AfD spricht von Missbrauchs der Justiz

In sozialen Medien äußerte sich hingegen die AfD-Thüringen über die Hausdurchsuchung bei dem äußerst beliebten Politiker und sprach von „einem neuen Tiefpunkt des Missbrauchs der Justiz gegen vermeintlich unbotmäßiger politischer Meinungen“. Zudem warf man der Staatsanwaltschaft vor, dass diese bei Übergriffen gegen AfD-Politiker oder Mitglieder in den vergangenen Jahren weniger diensteifrig gewesen sei. Ebenso wies man die Aussage des Sprechers der Staatsanwaltschaft, wonach da sichergestellte Material „noch ausgewertet“ würde zurück, da laut Durchsuchungsprotokoll keine Sicherstellungen vorgenommen worden wären. Sollen dennoch Gegenstände oder Daten gesichert worden sein, sei dies ein Justizskandal.

Höcke: "Wir lassen uns nicht einschüchtern!"

Björn Höcke äusserte sich zu der Hausdurchsuchung auf seinem Telegram-Kanal wie folgt: "Liebe Freunde, die meisten von Ihnen werden es bereits über die Medien erfahren haben: Am Donnerstag wurden meine Familie und ich von einer Hausdurchsuchung überrascht. Das ist auch der Grund, warum ich nicht zum Wahlkampftermin in Sachsen-Anhalt erschienen bin.
Ich konnte meine Familie in dieser Situation nicht alleinlassen, denn auch meine Kinder waren von der Maßnahme betroffen. Hierfür bitte ich alle, die auf mich vergeblich gewartet haben, um Verständnis.

Eigentlich wollte ich mich nicht öffentlich zu diesem Vorfall äußern, doch die Aktion der Staatsanwaltschaft ist nun trotz meiner Zurückhaltung öffentlich geworden. Ich habe mich daher entschieden, Ihnen einige Fakten zur Durchsuchung mitzuteilen. Diese ergeben sich aus dem Durchsuchungsbeschluß. Ich möchte, daß Sie die Hintergründe kennen, wenn in den nächsten Tagen medial versucht wird, die Durchsuchung als eine völlig normale rechtsstaatliche Maßnahme hinzustellen. Das ist sie nämlich auch nach Ansicht mehrerer mit der Sache befaßter Juristen keineswegs:

  1. Der Durchsuchungsbeschluß wurde laut Datumsstempel am 5. Februar 2021 erlassen. Daß die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten. Vielleicht war es auch Zufall, daß eine Woche vorher die Beobachtung meines Landesverbands durch den Inlandsgeheimdienst medienwirksam durchgestochen wurde. Doch wenn es um den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei geht, dürfte es sicher nicht mangelnden Kapazitäten gelegen haben.
  2. Bezeichnend ist auch, wer da Anzeige erstattet hat. Im Durchsuchungsbeschluß namentlich als »Hinweisgeber« erwähnt ist ein Mitarbeiter des SPD-geführten Thüringer Innenministeriums, welches auch den Inlandsgeheimdienst im Ressort führt. Dieser Mitarbeiter ist selbst SPD-Mitglied und ist nach eigenen Angaben im Bereich »Polizeiliche Extremismusprävention beim Freistaat Thüringen« tätig.
    Fragen Sie sich bitte selbst, wie wahrscheinlich es ist, daß diese Anzeige aus dem Ministerium ohne Rückendeckung durch den SPD-Minister Georg Meier erfolgt ist.
  3. Kommen wir nun zum Tatvorwurf und wie dieser im Durchsuchungsbeschluß konstruiert wird:
    Zentrale Bedeutung hat hierbei folgender Satz des ursprünglichen Facebook-Beitrages: »Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen - eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.« Im Originalbeitrag bezieht sich dieser Satz auf den vorangegangenen Absatz des Beitrags und damit auf den konkret ausgeführten Fall von drei »Flüchtlingen«, die wegen schwersten Straftaten verurteilt worden. Doch dieser Absatz und Zusammenhang wird im Durchsuchungsbeschluß nicht erwähnt. Stattdessen behauptet der Ermittlungsrichter im Beschluß, der Satz beziehe sich auf das Beitragsbild von Rackete. Das ist eine offensichtliche Unwahrheit.

Noch grotesker sind die Ausführungen im Durchsuchungsbeschluss, im Beitrag würde pauschal behauptet, »daß Geflüchtete ‚solche Kriminellen‘ seien, die ‚Folter, sexuelle Gewalt‘ und ‚Mord‘ begingen … und mit denen sich nun die Menschen in Europa herumschlagen müßten.« Das ist offensichtlich gelogen und konstruiert, denn tatsächlich bezieht der Satz sich auf einen konkreten Fall mit drei »Flüchtlingen«.

Diese Konstruktion wurde genutzt, um Zugang zu sämtlichen elektronischen Kommunikationsgeräten meiner Familie zu erzwingen. Auch zu denen meiner minderjährigen Kinder. Mit Häme kommentierte Ministerpräsident Bodo Ramelow den Vorgang auf Twitter. Dabei ließ er durchblicken, worum es bei dieser Maßnahmen wohl tatsächlich ging: Die Hoffnung auf »Zufallsfunde«, die sich politisch »verwerten« lassen.

Ich möchte mich auf diesem Wege für die überwältigende Solidarität bedanken, die ich seit gestern aus der gesamten Partei, dem parteinahen Vorfeld, aber auch von aufrechten Demokraten mit anderen politischen Standpunkten erhalten habe.
Solche Schikanen zeigen, wie wichtig unser Einsatz für Meinungsfreiheit und Aufklärung ist.

Quelle: Wochenblick / ExtremNews

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