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Lausitzer Rundschau: Dauerwohnen in der Datsche oft illegal

Archivmeldung vom 09.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Problem hatte lange Zeit, im Stillen zu wuchern, wie eine Hecke. In den vergangenen 20 Jahren tauschten viele Lausitzer still und leise ihre Mietwohnung gegen ihre ausgebaute Datsche. Ganzjährig wohnen im Grünen auf bescheidenen Platzverhältnissen.

Gerade für ältere und einkommensschwache Menschen eine Alternative. Doch diese scheinbare Alternative zur Mietwohnung ist bauordnungsrechtlich schlicht illegal. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn jeder ein Wohnhaus bauen kann, wo er will, wird die Landschaft zersiedelt. Wohnhäuser brauchen ein Mindestmaß an Erschließung, Zufahrtswege für Rettungswagen und Feuerwehr. Wo das nicht vorhanden ist, wird es im Notfall lebensgefährlich. Behörden dürfen da nicht wegschauen. Nach dem Ende der DDR wurde in Zeiten des Verwaltungsumbaus manches geduldet, was eigentlich nicht hingenommen werden durfte. Schlechte Beispiele zogen Nachahmer an. Inzwischen gibt es eine verwirrende Vielfalt von rechtswidrigen Zuständen beim Dauerwohnen im Grünen. Dass Brandenburg mit einem Runderlass in diese Hecke einen ordnenden Schnitt hineinbringen will, ist löblich. Augenmaß und Entscheidungsspielraum sind dabei unverzichtbar. Einen Radikalschnitt kann niemand wollen. Wichtig ist vor allem, dass keine neuen illegalen Wohnverhältnisse mehr entstehen und dass nicht nachträglich Schwarzbauten abgesegnet werden, die in vollem Unrechtsbewusstsein errichtet wurden. Der Rest muss sich auswachsen.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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