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Südwest Presse: Videoaufnahmen

Archivmeldung vom 19.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Freie Fahrt für selbsternannte Sheriffs. Das Urteil des OLG Stuttgart, Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor Gericht zuzulassen, ist ein Schlag gegen den Datenschutz. Er öffnet jenen Rechthabern, die Befriedigung daraus ziehen, anderen Fehler nachzuweisen, Tür und Tor - das Risiko, dass sich der vermeintlich sichere Videobeweis gegen sie selbst wendet, eingeschlossen.

In einer Gesellschaft, in der sinnfreie Videos im Netz mehr Beachtung finden als seriöse Texte, breiten sich Kameras viral aus. Sie sitzen auf Fahrradlenkern, Helmen und eben auch auf Armaturenbrettern. Für den Fall der Fälle - und meist wohl nur, um eigene Fahrkünste zu dokumentieren. Datenschutzgesetze und Justiz haben Videoaufnahmen lange Zeit enge Grenzen gezogen. Aus gutem Grund sind die Zeiten, in denen sich Nachbarn per Kamera im Vogelhäuschen bespitzelten, vorbei. Doch die technische Entwicklung unterstützt die Voyeure: Kameras sind kleiner und unauffälliger und Drohnen der Renner im Schaufenster so manchen Fotoladens. Bis Privatleute mit Body-Cams unterwegs sind wie Polizisten dürfte nur eine Frage der Zeit sein - frei nach dem Motto: Von jetzt an wird zurückgefilmt. Dass Spielzeuge für Erwachsene missbraucht werden, liegt auf der Hand. Solche Kindereien sind nicht einmal mit einer restriktiven Rechtslage zu verhindern. Das gestrige Urteil erweist deshalb allen Versuchen, Reste der Privatsphäre zu wahren, einen Bärendienst.

Quelle: Südwest Presse (ots)

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