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Lausitzer Rundschau: Zahnloser Tiger

Archivmeldung vom 09.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Steuerbetrüger sollen es künftig schwerer haben, sich durch eine scheinbar reumütige Selbstanzeige der Bestrafung zu entziehen. Diesen verschärfenden Effekt verspricht sich jedenfalls Finanzminister Wolfgang Schäuble von einem jetzt im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. Die Botschaft hört man wohl. Gerade in Zeiten knapper Kassen erhitzen dreiste Abzocker die öffentlichen Gemüter ganz besonders.

Der Fall des früheren Postchefs Zumwinkel wirkt bis heute nach. Beim Blick ins Kleingedruckte entpuppt sich die Schäuble-Vorlage allerdings zum großen Teil als Papiertiger. Auf einen zusätzlichen Strafzins hat der Kassenwart trotz Bedenken in den eigenen Reihen verzichtet. Das bedeutet in der Praxis: Ein Steuerzahler, der seine Steuerschuld nur etwas zu spät begleicht, kann in bestimmten Fällen stärker zur Kasse gebeten werden als ein Steuerhinterzieher im Falle seiner Selbstanzeige. So ist der Ehrliche tatsächlich der Dumme. Auch die Abschaffung der Teil-Selbstanzeige, bei der ein Steuerbetrüger sich in Abwägung des Entdeckungsrisikos nur scheibchenweise zu erklären braucht, ist längst nicht so revolutionär wie es scheint. Im Kern vollzieht Schäuble nur nach, was der Bundesgerichtshof Ende Mai der Politik aufgetragen hat. Reichlich dubios in diesem Zusammenhang ist jedoch die Tatsache, dass das Gesetz allen bereits abgegebenen Teil-Selbstanzeigen einen Persilschein ausstellt. Ihre Urheber genießen also Vertrauensschutz, obwohl sie durch eben jenes Gerichtsurteil längst eine Bestrafung zu fürchten hätten. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren die notwendige Schärfe erhält. Davon jetzt schon zu sprechen, wäre Etikettenschwindel.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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