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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Lehman-Urteil

Archivmeldung vom 28.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Entscheidung des BGH ist für tausende Lehman-Anleger eine bittere Pille. Ihre Chancen, wenigstens einen Teil ihres erlittenen Verlustes doch noch von Banken oder Sparkassen erstattet zu bekommen, sinken auf ein Minimum. Dabei entschied das oberste deutsche Gericht nach dem Grundsatz: Der Anleger und nicht die Bank trägt das Risiko eines Verlustes - sofern kein Beratungsfehler vorliegt.

Genau hier liegt der Knackpunkt in dem Rechtsstreit. Haben Bankmitarbeiter beim Verkauf der Zertifikate - die damals als sicher galten - das gleichwohl vorhandene Risiko für Anleger verschwiegen? Das ist zumindest denkbar. Denn vor dem Finanzcrash hielten es nicht einmal Experten für möglich, dass Lehman pleite gehen könnte und damit deren Papiere wertlos würden. Doch genau so kam es.

Der BGH hat Recht gesprochen. Am Unrechtsgefühl der Anleger ändert das nichts. Sie fühlen sich getäuscht und wurden es in einigen Fällen wohl auch. Immerhin haben mehrere Geldinstitute den geprellten Anlegern ihre Verluste teilweise erstattet. Eine Kulanzregelung. Die Sparkasse Hamburg wollte das nicht. Beschämend!

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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