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WAZ: Von der Leyens Scheitern

Archivmeldung vom 17.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Gesetz, das Kinder vor Misshandlung, Verwahrlosung oder im schlimmsten Fall vor dem Tod bewahrt, muss ein gutes Licht auf die Urheberin werfen. Ursula von der Leyen hatte vermutlich Schlagzeilen über eine tüchtige Familienministerin im Kopf, als sie im Alleingang ihr Kinderschutzgesetz entwarf.

Allerdings produzierte die Ministerin einen mittleren Eklat. SPD und die großen Fachverbände übten massive Kritik. Von der Leyen wollte etwa Jugendämter bei Hinweisen auf Kindesgefährdung zu Hausbesuchen verpflichten - ein klarer Misstrauensbeweis. Jugendämter gehen ohnehin in der Regel jedem Verdacht nach. Manchmal aber kann es für ein Kind besser sein, wenn der Besuch zuhause unterbleibt. Die Kinderschutzexperten hatten ihre Argumente mehrfach vorgetragen, und in der vergangenen Woche lud die Ministerin zum Fachgespräch. Für das Gespräch bedankten sich die Verbände in einem Brief und auch für die zugestandenen Änderungen: "Diese Änderungen würden den Schaden des Gesetzes für den Kinderschutz begrenzen." In diesem Satz steckt die Botschaft, dass die Ministerin im Grunde ein Kinderschadensgesetz entworfen hat.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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