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Märkische Oderzeitung: zum Gesetz zum Sperren von Internetseiten

Archivmeldung vom 19.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundespräsident hatte seine Zweifel, weshalb er seine Unterschrift unter das Gesetz hinauszögerte - um es jetzt dann doch zu unterschreiben. Das Kuriose an der Situation ist: Es gibt heute kaum noch jemand, der das Gesetz in seiner aktuellen Fassung verteidigen würde.

Die Parole heute heißt: Löschen statt Sperren. Und man weiß wohl auch, dass ohne Trockenlegung der Quellen der Kampf gegen diese besonders widerliche Art von Kriminalität nicht zu gewinnen ist.  Der Ansatz hat sich verändert, weshalb sowohl die schwarz-gelbe Koalition als auch die Opposition das "alte" Gesetz möglichst schnell durch ein neues ersetzen möchte. Nur: Wenn es demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, ist es auch anzuwenden. Mal sehen, wer als erster klagt: Internetfreaks, die das Gesetz für verfassungswidrig halten, oder Bürger, die seine volle Anwendung fordern.

Quelle: Märkische Oderzeitung

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