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Neue OZ: Es dürfen keine Zweifel bleiben

Archivmeldung vom 08.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Mann erschießt seine Frau, weil sie es sich gewünscht hat - sagt er. Dabei hatte sie anscheinend noch Pläne, wie der Bundesgerichtshof jetzt betonte, wollte in den Urlaub fahren, ihre silberne Hochzeit feiern. Wie sich herausgestellt hat, hätte die Frau all das noch erleben können, wenn sie zum Arzt gegangen wäre. Der Tumor, vor dem sie angeblich so große Angst hatte, war gutartig.

Wie oft wird in scheinbar ausweglosen Situationen der Satz gesagt "Ich wünschte, ich wäre tot"? Wie oft ist er wirklich ernst gemeint? Die Richter haben mit ihrem Urteil, den Fall neu aufzurollen, richtig entschieden. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Jemand entscheidet dabei über den Tod einer anderen Person. In den meisten Fällen heißt so etwas Mord und bedeutet lebenslange Haft. Bei der Verurteilung eines Sterbehelfers wegen Tötung auf Verlangen droht dagegen nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Die bloße Aussage des Täters kann für ein solches Urteil nicht ausreichen. Da dürfen keine Zweifel am Todeswunsch des Verstorbenen bleiben. Zu leicht könnte es sonst passieren, dass sich eigentliche Mörder hinter angeblichem Mitleid verstecken, ihre Tat so rechtfertigen und die Strafe schmälern. Die Richter am Bundesgerichtshof haben unterstrichen, dass ein so sensibles Thema wie Sterbehilfe eben auch mit aller Sensibilität behandelt werden muss. Und das in jedem einzelnen Fall. 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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