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Neues Deutschland: zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes über den Datentransfer im Flugverkehr in die USA

Archivmeldung vom 31.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für nichtig hat der Europäische Gerichtshof das Abkommen erklärt, mit dem die EU den USA ausdrücklich Zugriff auf Daten von Flugpassagieren gestattet hat, die in »Gottes eigenem Land« auch nur zwischenlanden wollen. Aber nicht, weil so Privatsphäre und Grundrechte Millionen Reisender verletzt werden, wie das EU-Parlament in seiner Klage rügte.

Damit haben sich die Richter gar nicht befasst. Sie stellten nur fest, dass Ministerrat und Kommission zu ihren Entscheidungen in dieser Sache nicht befugt waren. So weit, so dürftig. Sicher, man kann das Urteil als Ohrfeige auch für deutsche Politiker wie Schily und Fischer werten. Trotz vieler Bedenken waren sie ja allzu bereit, die Forderungen der USA zu erfüllen, ihnen gar noch »angemessenen« Schutz der erpressten Daten zu attestieren. Obwohl niemand weiß, wozu sie welcher Geheimdienst auch künftig missbraucht.
Schon deshalb kann man keinen »guten Tag für Bürgerrechte« feiern. Bis 30. September hat sogar das Gericht die - rechtswidrige! - Brüsseler Betriebserlaubnis für den »Datenstaubsauger« der USA in europäischen Computersystemen verlängert. Und danach werden Fluggesellschaften wohl auch ohne Rechtsgrundlage alle Angaben über Besatzungen und Passagiere übermitteln, die Bushs »Heimatschützer« abfordern. Man wolle ja nicht die Landerechte riskieren, sagte ein Lufthansa-Sprecher.
So ist das mit den Bürgerrechten in der EU. Sie gelten nur von Fall zu Fall - letztlich, so Bush will.

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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