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BERLINER MORGENPOST: Ein erwartbares Ergebnis

Archivmeldung vom 17.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Ergebnis ist wenig überraschend: Der vom Senat bestellte "neutrale" Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der Flughafen Tegel nicht geöffnet bleiben kann. Ein Flugbetrieb auch nach der Eröffnung des BER in Schönefeld sei nur möglich, wenn sich alle drei Gesellschafter, also Berlin, der Bund und Brandenburg, einig wären, die gemeinsame Landesplanung zu ändern. Es gibt von Senatsseite ja noch nicht einmal ein Ansinnen, die gemeinsame Landesplanung zu ändern.

Der Gutachter, der frühere Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow, sagt ausdrücklich, dass die Gesellschafter für eine Offenhaltung von Tegel nachweisen müssten, dass die Kapazitäten des BER nicht ausreichen würden. Ansonsten sei eine Änderung der Landesplanung rechtswidrig, so der Jurist.

Jetzt versteht man natürlich, wieso Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt hat, die Ausbaupläne des BER voranzutreiben, auch wenn allein die neuen Abfertigungsgebäude möglicherweise noch mal bis zu drei Milliarden Euro extra kosten.

Zusammengefasst könnte man also sagen: Der Senat hat bekommen, was er sich gewünscht hat. Egal, dass eine Mehrheit der Berliner beim Volksentscheid für eine Offenhaltung votiert hat. Dem Gutachter kann man keinen Vorwurf machen. Er hat seinen Auftrag erfüllt.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots) von Gilbert Schomaker

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