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Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zur Gesetzesinitiative in Bayern

Archivmeldung vom 21.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die bayerische Landesregierung ist gerade auf dem Weg, einen Fehler zu machen. Mit dem angekündigten Gesetz zur Online-Durchsuchung noch vor dem für Frühjahr erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema verschwendet sie Ressourcen.

Zum Hintergrund: Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Gesetz verabschiedet, die Karlsruher Richter prüfen es gerade und haben dazu ein Grundsatzurteil angekündigt. Doch darauf wollen die Bayern nicht warten. So wird sich der Landtag schon bald in mehreren Lesungen mit dem Thema beschäftigen, Stäbe von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Juristen werden sich dann bereits intensiv damit auseinandergesetzt haben - der normale Weg der Gesetzgebung eben. Doch schon heute ist klar, dass man bereits im Frühjahr Sicherheit haben wird, ob das Gesetz überhaupt bestand haben wird. In den vergangenen Jahren kam es häufig vor, dass die Karlsruher Richter ein Gesetz kippten. So arbeitet das Bundesinnenministerium derzeit an einer Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes, das 2006 für verfassungswidrig erklärt wurde. Jetzt haben die Gesetzgeber des Bundes und der Länder die komfortable Situation, voraussichtlich nur wenige Wochen abwarten zu müssen, um dann ihr Gesetz auf Basis der Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verabschieden zu können. Doch die Bayern sind gerade auf dem besten Weg, diese Chance zu vertun. Mit Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten deutschen Gericht muss das nichts zu tun haben, mit fehlender politischer Vernunft aber allemal.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz

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