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Neue Westfälische (Bielefeld): Halbdunkel

Archivmeldung vom 27.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf den ersten Blick liest sich der Spruch der EU-Richter wie eine juristische Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Instrument Kettenverträge. Auf den zweiten wird man gewahr: So weit wollte das EU-Gericht nicht gehen. Befristete Einstellungen dürfen zwar in Serie gehen, aber diese Serie darf nicht zu lang sein. Man hat auch aus Luxemburg schon klarere Entscheidungen als diesen vieldeutigen Fingerzeig vernommen.

Dabei wäre angesichts des vorliegenden Falles etwas mehr Entschiedenheit drin gewesen. Elf Jahre lang hat die Klägerin im Amtsgericht Köln gearbeitet und, im wesentlichen an ein und derselben Stelle, einen andauernden Mangel an regulären Arbeitskräften ausgeglichen - Lückenbüßerei als System. Das widerspricht wenn nicht dem Buchstaben, so doch mindestens dem Geist der europäischen Rechtsvorschrift. Die Idee war dabei nicht, grünes Licht für Beschäftigungspraktiken wie beim Kölner Amtsgericht zu geben. Das Bundesarbeitsgericht ist aufgerufen, in seiner anstehenden Einzelfall-Entscheidung für die Klarheit zu sorgen, die im Luxemburger Halbdunkel auf der Strecke geblieben ist.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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