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Keine Geheimniskrämerei

Archivmeldung vom 08.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Europäische Zentralbank (EZB) rühmt sich gerne ihrer Transparenz. Und tatsächlich hat sich in Sachen Offenheit und Kommunikation auch bei den Euro-Hütern vieles zum Besseren gewandelt. Umso bedauerlicher ist es, dass es die EZB bei ihrem neuen 750-Mrd.-Euro-Anleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) gegen die Folgen der Coronakrise bislang an Transparenz vermissen lässt.

Das schürt nur das Misstrauen und gehört schleunigst geändert. Mit PEPP zielt die EZB kaum verhohlen vor allem darauf ab, in der Krise einen zu starken Anstieg der Zinsen hoch verschuldeter Länder wie Italien am Anleihemarkt zu verhindern. Sie rechtfertigt das damit, dass sie das Funktionieren der geldpolitischen Transmission sichern wolle. Kritiker werfen ihr verbotene monetäre Staatsfinanzierung vor - zumal der EZB-Rat frühere Selbstrestriktionen eilfertig über Bord geworfen hat. In jedem Fall bewegt sich die EZB mindestens im Graubereich ihres Mandats, und es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn nicht auch PEPP ein Thema für das Bundesverfassungsgericht wird. Umso wichtiger ist größtmögliche Transparenz.

Beim ersten Bericht über die PEPP-Käufe hat die EZB nun lediglich das Gesamtvolumen veröffentlicht - satte 30,1 Mrd. Euro binnen nur einer Handelswoche. Anders als beim parallelen Anleihekaufprogramm APP (Asset Purchase Programme) gab es aber keine Aufschlüsselung auf einzelne Marktsegmente. Vor allem aber fehlen im Gegensatz zu den Staatsanleihekäufen im Zuge von APP jegliche Informationen zur Verteilung auf die Euro-Länder.

Zwar gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass die EZB zunächst vor allem bei italienischen Staatspapieren kräftig zugeschlagen hat - und die EZB mag sich so die von ihr viel gerühmte "Flexibilität" erhalten wollen. Trotzdem muss die EZB bei PEPP mindestens die gleiche Transparenz walten lassen wie bei APP - zumal trotz aller zwischenzeitlichen Flexibilität der EZB-Kapitalschlüssel Richtschnur für die Verteilung auf die Länder bleiben soll. Daran sollte die EZB auch keinesfalls rütteln.

Der Europäische Gerichtshof hat der EZB enormen Ermessensspielraum in der Geldpolitik zugebilligt. Das aber bedeutet keine Freistellung von gerichtlicher, politischer und auch öffentlicher Kontrolle. Im Gegenteil: Als Hüterin des Euro steht die EZB in einer besonderen Verantwortung, ihre Integrität zu wahren und Rechenschaft abzulegen. Sie muss deshalb auch bei PEPP transparent(er) werden. Jede Geheimniskrämerei schürt nur den Verdacht, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Mark Schrörs


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