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RNZ: Karlsruhe kneift

Archivmeldung vom 12.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn das Bundesverfassungsgericht spricht, lassen sich die Urteile nur selten auf einen Nenner bringen. Etwa im Fall der automatischen Kennzeichenerfassung. So, wie die Länder Hessen und Schleswig-Holstein vorgeprescht sind, geht es jedenfalls nicht.

Dort wurde jedes vorbeifahrende Auto gescannt, um im Nachhinein festzustellen, ob ein Gesetzesbrecher am Steuer saß. Damit macht der Staat alle Bürger zu Verdächtigen. Karlsruhe hat diesem Überwachungsmodell einen Riegel vorgeschoben. Zugleich haben die Richter aber der Politik einen Schlüssel zugeworfen, der - um im Bild zu bleiben - quasi in jedes Schlüsseloch passt, um diesen Riegel wieder zu entfernen: Gescannt werden darf, wenn ein Fahndungszweck vorliegt. Was ja fast immer der Fall sein dürfte. Und geht es um Terroristenjagd, dürfen auch Bewegungsprofile erstellt werden. Vom vermeintlichen Täter? Seinen Freunden? Menschen, die ihn vielleicht nur kennen? Wie verhält es sich mit der Fahndung per Mautbrücken? Sind Lebensmittelchips, die ein Produkt von der Fertigungshalle bis zur Müllkippe begleiten, verfassungsgemäß? Fragen, die unser modernes Leben beeinflussen. Methoden, die aus uns gläserne Bürger machen. Vom Verfassungsgericht wird es davor leider keinen umfassenden Schutz geben. Die Richter haben vor den neuen technischen Möglichkeiten kapituliert.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung

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