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Neues Deutschland: Zu Guantanamo

Archivmeldung vom 02.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In den USA möchte man auch im neuen Jahr der staunenden Welt Beispielhaftes bezüglich der Überlegenheit des Rechtsstaates zwischen Boston und Los Angeles liefern. Schon in der letzten Woche 2009 hatte man sich nicht lumpen lassen und darum gestritten, die Rechtsgeschichte um ein paar Nuancen zu bereichern zu dürfen.

Da brachten z.B. Kongressmitglieder  - mit Blick auf Guantanamo oder auch Polen und Rumänien - eine Art Recht auf   exterritoriale Folter ins Spiel, solange das  die US-Gesetze im Inland (noch) nicht zulassen. Andere Vertreter des Hohen Hauses wiederum peinigt die Sorge, ihr Land  könne es übertreiben mit der   gerichtlichen Fairness. Sie finden es gänzlich unverständlich, warum ihr Präsident den in Guantanamo Internierten einen öffentlichen Prozess  zugestehen und denen dafür auch noch Pflichtverteidiger stellen will - bezahlt vom amerikanischen Steuerzahler! Vielleicht aber haben sie am Neujahrstag ein wenig vom Glauben an die Gerechtigkeit zurückgewonnen, denn da hat ein Washingtoner Richter den Prozess gegen fünf  Blackwater-Angestellte beendet, die wegen eines kleinen Privatmassakers in Bagdad angeklagt werden sollten. So geht das eben: Wenn die Staatsanwaltschaft ignoriert, dass der Präsident  - der vorige - den braven Waffenhandwerkern Immunität zugesichert hatte, kann nicht einfach einer kommen und Fragen stellen. Da schlagen die Hüter des Rechtsstaates in den USA erbarmungslos zu.

Quelle: Neues Deutschland

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