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Lausitzer Rundschau: Bundesverfassungsgericht kippt Euro-Sondergremium

Archivmeldung vom 29.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Name "Neunergremium" hat in der Tat etwas Konspiratives, etwas Geheimbündlerisches. Und genau darum geht es: Darf sich ein frei gewähltes Parlament ein kleines, aber feines Sondergremium halten, das in der Eurokrise dringende und geheime Beschlüsse treffen kann, am Parlament und der Öffentlichkeit vorbei? Ein Gremium, das auch noch nach Parteienproporz besetzt ist? Gewiss, etwas Ähnliches gibt es schon, etwa zur Kontrolle der Geheimdienste. Aber zwischen Überwachung und Beschlüssen zum Geld ausgeben besteht ein großer Unterschied.

Karlsruhe hat mit seiner einstweiligen Anordnung dem geplanten Vorgehen vorerst einen Riegel vorgeschoben, weil mit ihm Rechte von Abgeordneten verletzt werden könnten. Das ist noch keine Entscheidung in der Sache. Gleichwohl aber ein deutlicher Fingerzeig des Verfassungsgerichts, dass die haushaltspolitischen Kompetenzen des Bundestages und des Haushaltsausschusses im Zweifel deutlich höher zu bewerten sind als die Schnelligkeit einer Beschlussfassung zur Krisenbewältigung.  Wer nun seitens der Koalition beklagt, dass der deutsche Beitrag an den Euro-Rettungsaktionen verlangsamt wird, der hat recht. Aber der vergisst, dass die Bundesregierung doch inzwischen selbst betont, wie ausschlaggebend für Merkels Verhandlungen in Brüssel die starke Einbindung des Bundestages beim EFSF und seiner Hebelung war. Wie wichtig auch der gemeinsame Entschließungsantrag von Regierung und Opposition gewesen ist. Neidvoll sollen sogar andere Länder auf Deutschland schauen. Insofern müssen Regierung und Koalition den ausstehenden Richterspruch aus Karlsruhe eigentlich auch nicht fürchten.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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