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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Thema Vaterschaftstests

Archivmeldung vom 22.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer als Mann Klarheit darüber haben möchte, ob das ihm zugeschriebene wirklich sein Kind ist, der hat bislang zwei Möglichkeiten: Die illegale eines heimlichen Tests - oder das legale, aber brutale Komplettverfahren mit gleichzeitiger Anfechtung der Vaterschaft.

Stand hier am Ende des DNA-Vergleichs die Erkenntnis, dass Kind und Mann nicht verwandt sind, dann verlor der Mensch, der sich bisher möglicherweise als Familienvater fühlte, gleich alle Rechte als erziehender Vater mit. Ob er und das Kind das wollten, oder nicht. Und dies schlimmstenfalls nach Jahren der Zusammengehörigkeit. Insofern stellt das neue Gesetz, das beide Verfahren unabhängig von einander macht, eine Verbesserung dar. Auch gegen den Willen der Mutter kann ein Mann, der Zweifel hegt, nun rechtlich einwandfrei Klärung ausschließlich unter dem biologischen Aspekt herbeiführen. Dass schon dieses Verfahren eine schwere Prüfung für alle Beteiligten ist, steht außer Frage. Das Vertrauen ist dahin. Das ist es allerdings auch, wenn die Mutter, wie bisher, den vom zweifelnden Vater geforderten DNA-Test boykottieren kann und dies auch tut. Nach der neuen Gesetzeslage bleibt künftig immerhin die Chance, nach Test und Ergebnis in Ruhe nachzudenken, um die Dinge im Sinne des Kindes, zu regeln. Denn darum muss es letztlich gehen.

Quelle: Westfalen-Blatt


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