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Gewaltmonopol: Knöllchen von Leiharbeitern

Archivmeldung vom 21.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Da könnte was auf die Verkehrsbehörden in Deutschland zukommen. Denn nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)Frankfurt kann nun jeder Autofahrer, der ein Knöllchen bekommen hat, überprüfen lassen, ob es von einem Leiharbeiter ausgestellt wurde. Eingebrockt haben sich das die Städte selbst, die private Firmen auf die Straßen schicken, um Parksünder zu überführen.

Zu Recht hat das OLG eine klare Schranke gesetzt: Das Gewaltmonopol des Staates kann nicht an Privatpersonen übertragen werden. Wenn das Ahnden von Verkehrsverstößen - ob beim Parken oder bei der Geschwindigkeit - keine hoheitliche Aufgabe mehr wäre, dann würde sich der Staat ad absurdum führen. Aus gutem Grund kann staatliches Handeln nicht einfach privatisiert werden. Eine Ordnungsbehörde wird in ihre Entscheidung immer auch Entlastendes für den Missetäter einbeziehen - sprich die Frage beantworten: Was ist verhältnismäßig? Ein Unternehmen, das sich aus dem Erlös der Verwarngelder finanziert, will Kasse machen - und dürfte daher nicht selten übers Ziel hinaus schießen.

Statt der privaten Firmen künftig mehr staatliche Bedienstete für die Parkraumüberwachung einzustellen, wie es die Linke fordert, ist ebenso illusorisch wie sinnlos. Wenn der Staat zu wenig Personal hat, dann nicht fürs Knöllchenschreiben, sondern für die innere Sicherheit. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen beträgt nicht einmal 20 Prozent, verurteilt werden weit weniger Einbrecher. Auch Knöllchen-Apps für Bürger schaffen keinen Parkraum, sondern nur Verdruss. Parkplätze für Anwohner sind gefragt - und zukunftsweisende Verkehrskonzepte.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz (ots) von Michael Klein

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