Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare Leipziger Volkszeitung zu Online-Durchsuchungen

Leipziger Volkszeitung zu Online-Durchsuchungen

Archivmeldung vom 28.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dieser Knall war überfällig. In ihrem gestrigen Urteil haben die Verfassungsrichter nicht nur Bundesinnenminister Schäuble aus seinen zuweilen wilden Überwachungswunschträumen hochgeschreckt. Karlsruhe gab einen Warnschuss für all jene ab, die wähnten, die verführerischen Möglichkeiten moderner Technik ließen sich ungezügelt zur Kontrolle des Bürgers einsetzen.

Die höchste Instanz hat sich keineswegs damit begnügt, den Versuchsballon heimlicher Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen platzen zu lassen. Sie leitete aus dem Persönlichkeitsrecht der Verfassung ein neues Grundrecht ab: Es betrifft die "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Im Klartext dürfte jenes Juristendeutsch heißen: Der Computer ist so privat wie das heimische Sofa. Was dort passiert, geht niemanden etwas an, solange zwischen den Kissen nicht Terror oder Mord geplant werden. Erst wenn Ermittler drei Hürden überwunden haben, dürfen sie zur heimlichen Rechner-Überwachung schreiten: Bei dem Verbrechen muss es erstens um höchste Rechtsgüter wie Leib und Leben gehen. Zweitens braucht die Polizei tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr. Und drittens ist eine richterliche Zustimmung erforderlich. Behörden werden jedoch nach Möglichkeiten suchen, diese Grundsätze zu umgehen. Die Gier des Staates scheint unersättlich. So nutzen diverse Bundesländer die Mautdatenerfassung, um Autofahrer zu ermitteln, die ihre Versicherung nicht bezahlt haben. Die sächsische Justiz hat im Kampf gegen Pressefreiheit schon versucht, auf fragwürdige Weise undichte Stellen in den eigenen Behörden aufzuspüren. Das alles findet offenbar wenig Gegenliebe in Karlsruhe. Die Botschaft der obersten Instanz lautet: Der Staat darf die Bedrohung durch El Kaida & Co. nicht dazu missbrauchen, um die Freiheitsrechte der Bürger beiseite zu schieben. Mit einem Totalverbot der Ausspäh-Aktionen hätten die Richter diese Haltung noch deutlicher machen können. Doch sie wollten sich dem Anti-Terror-Kampf nicht völlig in den Weg stellen. Die große Koalition plant, das Thema nun zügig per Gesetz zu regeln. In den zurückliegenden Monaten hatte die SPD - ebenso wie die Grünen - so getan, als würde sie sich bei der Sache schwer tun. Ein Täuschungsmanöver. Die amtliche Computerschnüffelei war bereits vor Jahren von Rot-Grün beschlossen worden. Allerdings hatte sich schon bei jenem ersten Anlauf das Verfassungsgericht quer gestellt. Der größte Feind des Datenschutzes aber bleibt der naive Bürger. Die Ahnungslosigkeit, mit der hunderttausende Mitmenschen alles nur Mögliche im Internet offenbaren, ist für die Betroffenen keineswegs ungefährlich. Vielleicht trägt der Warnschuss aus Karlruhe dazu bei, dass mancher diesen Leichtsinn überdenkt. Der Computer ist so privat wie ein Sofa. Doch den Menschen, die ihre Kissen auf dem Marktplatz ausbreiten, kann auch die letzte Instanz nicht helfen.

Quelle: Leipziger Volkszeitung


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tippte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige