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WAZ: Gericht stoppt Kirchensteuer

Archivmeldung vom 05.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Lieber Gott, das war knapp. Da schien das gesamte Kirchensteuer-System kurz zu wanken, aber es fiel dann doch nicht. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof stellte klar: Wer Mitglied der Kirche bleiben will, muss auch Kirchensteuer zahlen. Tricksen zugunsten des Seelenheils - in Deutschland kollidiert das mit weltlichen Gesetzen.

Vor der Verkündigung steht das Finanzamt. Zugegeben: Das ist keine Theologie, sondern Ökonomie. Und bisher ist die Kirche gut auf dem deutschen Weg der Kirchensteuer gefahren. Wer ihn zuschütten will, muss aber auch erklären, wer dann die sozialen und caritativen Aufgaben der Kirchen übernehmen soll. Der Staat etwa? Ob es jedoch für die Kirchen selbst eine Katastrophe wäre, wenn das deutsche Kirchensteuer-System kippte, darüber gehen die Meinungen auseinander. Papst Benedikt hatte sich, noch als Kardinal Ratzinger, nicht als Freund dieses Systems gezeigt. Er setzt eher auf eine freiwillige Zahlung - etwa wie in Italien. Einbußen befürchtet er offenbar nicht. Soweit die Ökonomie. Zur Klärung der Theologie wäre es wünschenswert, wenn der Kläger Hartmut Zapp den Zusammenhang zwischen Verkündigung und Finanzamt mal in Rom klären ließ.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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