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Börsen-Zeitung: Heiße Luft, Kommentar zur Bankenaufsicht

Archivmeldung vom 07.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Berg kreißte und gebar - nein: nicht mal eine Maus. Aus dem Berg entweicht nur heiße Luft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Bundesbank haben sich über Eckpunkte einer neuen Aufsichtsrichtlinie verständigt.

Doch man hört von allen Seiten, die eine Stelle "bewahrt" ihre Kompetenzen, die andere "bleibt" für bestimmte Aufgaben zuständig, beide "haben weiterhin" diese und jene Befugnisse. Where is the beef?

Die Diktion verrät es: Der Neuigkeitswert der noch auszuarbeitenden Richtlinie wird sehr überschaubar sein. Wer einen Blick in die geltenden Normen wirft, stellt schnell fest: alles geregelt. Es gibt den einschlägigen § 7 des Kreditwesengesetzes, eine umfängliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank von 2002, die darauf basierende noch umfänglichere Aufsichtsrichtlinie des Bundesfinanzministeriums, Rundbriefe an die Banken etc. Will man nun vielleicht noch festschreiben, dass von 9 bis 12 Uhr die BaFin und von 13 bis 16 Uhr die Bundesbank zuständig ist, damit sich die Kompetenzen nicht überschneiden?

Beide Instanzen unterscheiden sich notwendigerweise im Aufsichtsfokus und in den spezifischen Aufgaben - so liegen die hoheitlichen Zuständigkeiten bei der BaFin, während die Bundesbank bankgeschäftliche Prüfungen vornimmt. Im Aufsichtsalltag müssen beide im Interesse der Akteure des Finanzplatzes eng kooperieren. Und optimiert werden, soweit nötig, kann diese Zusammenarbeit eben auch nur in der Praxis und durch das Wachsen einer gemeinsamen Aufsichtskultur, nicht aber durch immer mehr und noch detaillierte Regeln. Es ist realitätsfremd anzunehmen, jeder Schritt ließe sich in der Theorie genau abstimmen.

Arbeitsteilung und Zusammenarbeit der deutschen Aufseher haben sich bewährt, sonst wäre das Bankensystem nicht so robust, wie es (immer noch) ist. Die fast ausschließlich von kleineren Instituten zu hörende Klage über vermeintliche Doppelarbeiten kann, wenn man nachhakt, nur ganz selten substanziiert werden. Und der angebliche "Machtkampf" der Aufseher ist in Wahrheit vor allem ein Streit der politischen Parteien. In der Sache aber ist die ganze vom Finanzministerium betriebene "Aufsichtsmodernisierung" so überflüssig wie die neue Richtlinie. Doch weil Politiker das nicht zugeben können, muss natürlich der Schein gewahrt werden, hier gebe es etwas zu reformieren. Das Resultat ist heiße Luft und mehr Bürokratie, sonst gar nichts.

Quelle: Börsen-Zeitung

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