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Neue OZ: Kommentar zu Schuldenbremse

Archivmeldung vom 13.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Schuldenbremse im Grundgesetz ist richtig. Nur so können künftige Generationen vor der Staatspleite bewahrt werden. Aber die jetzt beschlossene Verfassungsänderung ist bislang kaum mehr als ein Versprechen.

Denn bis auf Weiteres müssen die öffentlichen Schulden zwangsläufig steigen. Grund ist die dramatische Finanz- und Wirtschaftskrise. Da kann der Staat nicht allzu vehement auf die Ausgabenbremse treten. Und niemand weiß genau, wie hoch die daraus resultierenden Kredite am Ende sind.

Hinzu kommt: Das absolute Verschuldungsverbot der Länder gilt erst ab 2020. Damit bleiben noch über zehn Jahre, in denen der Schuldenberg auf- statt abgebaut werden darf. Die Versuchung liegt nahe, kurz vor Toresschluss noch einmal kräftig Kredite zu bunkern, frei nach der Devise "Die anderen Länder werden später schon irgendwie bei der Rückzahlung helfen".

Gegen eine solche verwerfliche Politik gibt es nur eine wirksame Kontrolle: die Wähler. Sie sollten per Stimmzettel dafür sorgen, dass die jüngste Verfassungsreform am Ende auch mit Leben erfüllt wird. Wer in den nächsten Jahren Finanzpolitik im Freibierstil betreibt, muss die Rote Karte erhalten. Sonst bleibt die Schuldenbremse gleich zu Beginn im Jahr 2020 wirkungslos, und die Politiker hätten sich die heutige Grundgesetzänderung ehrlicherweise sparen können.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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