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Neue Westfälische (Bielefeld): Sterbehilfe für belgischen Sexualtäter

Archivmeldung vom 05.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Staat und Steuerzahlern spare die Tötung von Straftätern viel Geld, auch mache es die Welt sicherer, sagen Zyniker. Eine Win-Win-Situation? Mitnichten. Der seit 30 Jahren inhaftierte Sexualtäter Frank Van Den Bleeken ist ja nicht zum Tode verurteilt. Er hat missbraucht und getötet. Fachleute bescheinigen ihm in Haft "unerträgliche psychische Qualen". Zu sterben ist sein größter Wunsch. Sterbenskrank und geplagt vom Verfall seines Körpers?

Das ist er nicht. Wenn ein Mörder wie er nun durch die Giftspritze stirbt, ist das die Renaissance der Todesstrafe in Europa, wenn auch als Töten auf Verlangen und mit dem Segen der Behörden. Die belgische Justiz öffnet jenen Tür und Tor, die sich aus Verzweiflung, aus Selbstschutz und Bequemlichkeit für die Selbsttötung entscheiden. Täter schleichen sich so per Antrag aus ihrer Verantwortung. In den Augen der Opferangehörigen muss dies wie ein höhnisches Adieu wirken. Nach moralischen Maßstäben zurechnungsfähig sind Männer wie Van Den Bleeken kaum. Daher ist es Aufgabe des Staates, sie zu verwahren und zu therapieren - und nicht, ihnen Wünsche zu erfüllen.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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