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Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherheitslücken an Flughäfen

Archivmeldung vom 22.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ausgerechnet im Freistaat Bayern, dessen Staatsregierung sich so viel auf ihre Marktführerschaft in Sachen innere Sicherheit zugute hält, passierte ein schwerer Patzer, der böse hätte ausgehen können: Am Münchener Flughafen griff sich ein Passagier seinen als verdächtig eingestuften Laptop, spazierte seelenruhig in den Abflugbereich und konnte bis heute nicht identifiziert, geschweige denn gefasst werden. Peinlich, peinlich!

Wahrscheinlich war es ein harmloser Passagier und die Auslösung des folgenden Großalarms ein reines Missverständnis. Ein Terrorist würde wohl nicht auf die Idee kommen, mit seiner Sprengstoffladung seelenruhig durch die Sicherheitsschleuse zu spazieren. Jedenfalls bis jetzt nicht. Und weil ein Malheur selten allein kommt, passierte auch gleich noch ein zweiter Fehler. Vom Zeitpunkt der Überprüfung des verdächtigen Passagiers bis zur Sperrung und Räumung des Terminals vergingen lange 32 Minuten. Zeit genug, ein Flugzeug zu besteigen und abzufliegen. So war es wahrscheinlich auch - der Passagier ist jedenfalls verschwunden. Eine zweite Blamage für den hochgerüsteten Sicherheitsapparat am Münchener Flughafen. Man sollte allerdings das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und eine Diskussion über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder gar -gesetze anzetteln, wie das in Deutschland gerne getan wird. Wo Menschen tätig sind, werden Fehler gemacht, sogar in Bayern. Tägliche Routine lässt die Aufmerksamkeit erlahmen. Dagegen muss etwas getan werden. Die Passagiere mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu belästigen wäre hingegen verfehlt. Flugreisen sind schon unangenehm genug. Das Besteigen eines Flugzeugs zu bestimmten Destinationen ähnelt schon beinahe dem Einrücken in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Neue Westfälische

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