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Immer Ärger mit dem Sturmgewehr

Archivmeldung vom 12.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Firma Haenel aus Suhl hat eine lange Unternehmensgeschichte vorzuweisen. Unter anderem stattete sie die Wehrmacht mit dem Sturmgewehr 44 aus, worauf die Thüringer merkwürdigerweise noch heute stolz sind. Trotzdem war der Waffenhersteller aus Ostdeutschland im Auftragsgeschäft der Bundeswehr eher ein Unbekannter.

Da der Rüstungsproduzent inzwischen einem Staatskonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, warf der Zuschlag einige Fragen auf.

Doch das war es nicht, was zum Stopp der Vergabe führte. Das Verteidigungsministerium konnte nicht ausschließen, dass der ausgewählte Sturmgewehr-Produzent womöglich bei einem Lizenzvertrag das Patentrecht verletzt hat. Aus Vorsicht, wie es im Verteidigungsministerium hieß, hat das Wehrressort erst einmal das gesamte Projekt auf Eis gelegt und nimmt nun eine Neubewertung aller Angebote vor.

Damit kommt auch der baden-württembergische Hersteller Heckler & Koch wieder ins Spiel, der bei der Lieferung des bisherigen Sturmgewehrs G36 keine allzu glückliche Figur gemacht hatte. Es gab Beschwerden, dass diese Waffe nicht genügend zielgenau ist. Für Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ist der Vergabestopp ein herber Rückschlag. Sie hatte zwar das Projekt von ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen geerbt. Sie ist aber inzwischen lang genug im Amt, um über mögliche Fallstricke informiert zu sein. Insbesondere die Tatsache, dass die Bundeswehr keinerlei Erfahrung im Umgang mit diesem Hersteller hatte und obendrein die Beteiligungsverhältnisse kritische Fragen aufwarfen, hätte die Ministerin wachrütteln müssen. Immerhin hat die Amtschefin jetzt die Notbremse gezogen. Besser ein Ende mit Schrecken als eine weitere Pannenserie und mögliche ungünstige Entscheidungen vor Gericht.

Quelle: Rheinische Post (ots) von Martin Kessler

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