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Südwest Presse: Kommentar zur Reform des Personenstandsrechts (Ehe)

Archivmeldung vom 07.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Das drängt sich bei der Reform des Personenstandsrechts auf, die es von 2009 an ermöglicht, dass Paare kirchlich getraut werden, auch wenn sie nicht zuvor auf dem Standesamt waren. Die Notwendigkeit des weltlichen Standesamts für eine Ehe war Teil des Kulturkampfes Otto von Bismarcks, der die Macht der katholischen Kirche brechen wollte.

Doch seit dem 19. Jahrhundert hat sich gesellschaftlich viel verändert. Entgegenkommen wollte man mit der Reform Paaren, die sich sichtbar aneinander binden wollen, bei einer weltlichen Heirat aber aus früheren Ehen stammende Renten- oder Pensionsansprüche verlieren würden. Denn eine ausschließlich kirchliche Ehe wird ohne Einfluss auf die finanziellen gesetzlichen Folgen sein - was allerdings dann auch im Falle einer Trennung für Unterhalts- und Zugewinnansprüche gilt. Deswegen signalisieren die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen in großer Zahl, dass sie weiter auf einem weltlichen Trauschein bestehen, um die vermeintlich Schwächeren zu schützen. Für Christen wird die Reform also weitestgehend ohne Belang sein. Aber wie ist das mit den Muslimen? Denn, darauf weist die Rechtsanwältin Seyran Ates hin, wenn die standesamtslose Ehe allein Sache der Glaubensgemeinschaften ist, könne jeder Imam nach Schariarecht männliche Muslime unter Voraussetzungen viermal verheiraten. Das hätte Einfluss auf Einwanderung und Sozialhilfe, denn welche Behörde würde beim Scheitern solcher Ehen die verstoßenen Frauen abschieben, zumal, wenn sie hier geborene Kinder haben? Ihr Unterhaltsanspruch aber wäre schwach. Ist das bedacht?

Quelle: Südwest Presse

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